Hilfe zur Selbsthilfe

Die Sozialberatung im Nachbarschaftswerk steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern aus den Quartieren offen. Sie bietet Information und fachliche Beratung zu sozialen und rechtlichen Angelegenheiten.

Darüber hinaus unterstützen wir Familien und Einzelpersonen, die sich in Belastungs- und Konfliktsituationen befinden, z.B. bei Problemen mit der Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit und Wohnungssuche, bei Erziehungsschwierigkeiten und Partnerschaftskonflikten. Außerdem sind Familientreffs, kulturelle Angebote und Infoveranstaltungen weitere Programmpunkte für Familien im Stadtteil.

Die BeraterInnen sind konfessionell und parteipolitisch unabhängig und offen für Menschen aller Konfessionen, Herkunft und sozialer Schicht. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beratung ist kostenlos.

Maximen der Sozialberatung:

  1. Der Schutz der Menschenwürde ist das höchste Gut unserer Sozial- und Rechtsordnung (Art.1 GG). Dieser Schutzauftrag gilt auch in der Sozialen Beratung und bedeutet hier vor allem: Der Ratsuchende wird nicht zum Objekt degradiert, sondern wird als individuelle Person ernst genommen, geachtet und gefördert.

  2. Die Förderung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit ist ein weiteres zentrales Anliegen der Sozialberatung ( § 1 SGB I ). Diese Maxime verpflichtet uns dazu, die Menschen, die zu uns kommen, dabei zu unterstützen, Ihre Interessen zu  vertreten, einen angemessenen Platz in der Gesellschaft zu finden und ihnen die Zugänge zu den dafür relevanten sozialen Hilfeleistungen zu erschließen.

  3. Soziale Beratung beachtet die Prinzipien Solidarität und Subsidiarität:
    Solidarität im Beratungskontext beinhaltet  eine ?professionelle Parteilichkeit?, die geprägt ist von einem Engagement für die Verbesserung der prekären Lebenslage des Klienten.
    Subsidiarität bedeutet, dass der Klient die Art der Hilfestellung erhält, die seine Selbstentfaltung fördert und ihn weder über- noch unterfordert, d.h.: eine Hilfe zur Selbsthilfe. (Prof. Dr. Harald Ansen: Soziale Beratung im Grundriss;  www.ba-stuttgart.de)

Ziele in der Sozialberatung sind

  1. die Menschen in der Entwicklung iher Handlungsfähigkeit zur Verbesserung ihrer Lebenssituation zu fördern

  2. Ratsuchende darin zu unterstützen, ihr Leben soweit wie möglich selbst bestimmt zu gestalten

  3. die Stärkung und Nutzbarmachung der individuellen Ressourcen und der Ressourcen im Bezugssystem des Klienten

  4. Prozesse der Chancenverbesserung und Integration zu befördern

  5. soziale Ausgrenzung und Gewalterfahrung zu verhindern und zu bewältigen.

Beispiele konkreter Hilfeangebote:

  1. Information und Beratung zu sozialen und rechtlichen Angelegenheiten wie:
    1. Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld
    2. Arbeits- und Wohnungssuche
    3. Schulden
    4. allgemeine Rechtsfragen

  2. Psychosoziale Beratung bei individuellen oder familiären Problemen wie:
    1. Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsprobleme
    2. Krankheit, Altersbeschwerden, Drogenabhängigkeit
      Bei Bedarf vermitteln die BeraterInnen zu speziellen Fachdiensten

  3. Intensive Einzelhilfen bei Personen oder Familien, die sich in einer besonderen Belastungs- oder Krisensituation befinden:
    1. Die BeraterInnen machen Hausbesuche, begleiten zu Ärzten oder Ämter, organisieren weitere Unterstützungs-Systeme.