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MITGLIEDSCHAFT

    

Matthias Müller - Einführung ins Fachgespräch

  

  

 

 

Beya Stickel - Einsatz für die Sache

  

  

 

  

Verein

Das Nachbarschaftswerk e.V. ist ein Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Unsere Aufgabe ist es, durch fördernde Maßnahmen einen Beitrag zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit in den Wohnquartieren zu leisten, in denen wir tätig sind (Weingarten-West, Haslach, Stühlinger). 

Wir sind ein Mitgliederverein engagierter Freiburger Bürgerinnen und Bürger, von Fachleuten und Institutionen, die an der Arbeit in den Quartieren interessiert sind und die Aufgaben und die Weiterentwicklung des Nachbarschaftswerks e.V. begleiten und unterstützen. Aus diesem Kreis wird auch der Vorstand gewählt, dessen Mitglieder engagiert die Trägerfunktionen wahrnehmen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier bis sieben von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Aktuell setzt sich der Vorstand aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Matthias Müller
Rechtsanwalt
1. Vorsitzender

Christoph Lang
Dipl.Sozialarbeiter (FH)
2. Vorsitzender

 

Prof. Dr. Sabine Allwinn
Psychologin
Professorin EH Freiburg
Beisitzerin

Prof. Dietmar Müllensiefen
Dipl.Sozialarbeiter (FH), Diplompädagoge
Professor EFH-Freiburg
Beisitzer

Stefan Purwin
Dipl.Sozialarbeiter (FH)
Kassenwart

Gabi Rolland
Sachbearbeiterin
Landtagsabgeordnete BW
Beisitzerin   

Beya Stickel
Industriekauffrau
Dt. Familienverband
Beisitzerin

Auszug aus der Satzung


2. Zweck des Vereins und Grundsätze derArbeit

2.1. Zweck des Vereins sind:

  • Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Förderung der Familie im Sinn von § 52 Nr. 19 AO
  • Förderung der Erziehung und Bildung im Sinne von § 52 Nr. 7 AO
  • Förderung des Wohlfahrtswesens.

2.2.Der Verein leistet durch fördernde Maßnahmen einen Beitrag zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit insbesondere in den folgenden Stadtteilen:

  • Weingarten-West
  • Haslach
  • Stühlinger

3.Gemeinnützigkeit

3.1 
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

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