http://www.lpb-bw.de/publikationen/sinti/sinti2.htm
Landeszentrale für politische Bildung BW + Verband Deutscher Sinti und Roma: „600 Jahre in Deutschland, Handreichung zur Geschichte, Kultur und Gegenwart der deutschen Sinti und Roma“
www.sinti-roma-bawue.de
Homepage des Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg
zentralrat.sintiundroma.de
Homepage des Deutschen Zentralrats der Sinti und Roma
www.zigeuner.de
Eine Kurzfassung über Geschichte, Kultur und Verfolgung von Günther Weiss, Sinto und Kriminalhauptkommissar – Kehl/Rhein
Man schätzt, dass die Sinti und Roma zwischen 800 und 1000 n. Chr. aus ihrer Heimat in Nordwest-Indien durch das Einströmen arabischer Volksstämme zur Auswanderung gezwungen waren. Die Mehrheit von ihnen ließ sich zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert auf dem Balkan, im Mittleren Osten und in Osteuropa nieder; ein Wanderzug erreichte um 1400 Mitteleuropa (1407 Hildesheim, 1414 Basel), bald nach 1500 England und um 1715 Nordamerika. (Quelle:1+2)
Anfangs waren die Sinti und Roma im mittelalterlichen Europa geduldet, teilweise sogar durch den Adel mit Schutzbriefen und Sonderrechten ausgestattet. Im Laufe des 15. Jahrhunderts begann jedoch die Ausgrenzung und Unterdrückung der Sinti und Roma. Auf dem Reichstag 1496/97 wurden sie im Heiligen Reich Deutscher Nation für vogelfrei erklärt, geächtet und zur Verfolgung und Folterung, zur Haft und Tötung freigegeben. (Quelle: 3 + 1)
Die folgenden Jahrhunderte sind von Unterdrückung und Diskriminierung der Sinti und Roma geprägt. Die Gründung des Deutschen Reiches 1871 machten es schließlich möglich, die innerpolitischen Überwachungsinstrumente gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe zu verschärfen (1). 1926 wurde in Bayern auf der Grundlage eines sogenannten ?Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetzes? eine ?Zigeunerpolizeistelle? in München eingerichtet, die eine zentrale Registrierung aller Sinti und Roma in Deutschland zum Ziel hatte. Sie schuf die Vorraussetzung für den anschließenden Völkermord der Nationalsozialisten in Deutschland. (3)
1935 wurde die nationalsozialistische Verfolgungspolitik gegen die Sinti und Roma - ebenso wie gegen die Juden - mit dem sogenannten ?Blutschutz-Gesetz? (?Nürnberger Gesetze?) und dem ?Ehe-Gesundheits-Gesetz? eingeläutet. In den darauffolgenden Jahren und v.a. während des zweiten Weltkriegs starben viele Sinti und Roma in den Sammellagern der Nationalsozialisten an Hunger, Krankheit oder Erschöpfung, andere wurden in den seit 1940 von deutschen Truppen besetzten Ländern Europas ermordet oder in die Konzentrations- und Vernichtungslager in Polen verschleppt und getötet. Zentrum des Genozids war das Vernichtungslager Auschwitz. Parallel zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik wurden in bestimmten Konzentrationslagern zwangsweise Sterilisationen vorgenommen. Insgesamt sind nach Schätzungen etwa 500.000 Sinti und Roma ermordet worden. (1)
Nach dem zweiten Weltkrieg waren die überlebenden Sinti und Roma in Deutschland nicht willkommen, auch die nicht, die aus den Konzentrationslagern in ihre Heimat zurückkehren wollten. Im Gegenteil: Ihnen wurde sogar vorgehalten, dass sie nicht aus rassistischen Gründen sondern wegen ihrer asozialen und kriminellen Haltungen verfolgt und interniert worden wären. Mit dieser Begründung wurde ihnen auch über viele Jahre eine Wiedergutmachungsleistung, wie sie den Juden zugestanden wurde, verwehrt. Erst die Ende der 70er Jahre entstandenen Interessenverbände der Sinti und Roma konnten bei der deutschen Bundesregierung die Anerkennung der nationalsozialistischen Verbrechen als Völkermord und damit eine Wiedergutmachungsleistung für die Betroffenen durchsetzen (1).
Heute leben in Deutschland ca. 80.000 Sinti und Roma. Als ?Sinti? werden die Gruppen aus dem mitteleuropäischen Raum bezeichnet, ?Roma? (Das Wort für ?Menschen?) ist der Sammelname für die Gruppen aus den südosteuropäischen Ländern. Zwischen ihnen bestehen Unterschiede, die sich ebenso durch ihre jeweilige Familientradition und Situation hervorheben können. (2)