I. Gruppentraining

Das Gruppentraining für 6 bis max. 8 Teilnehmerinnen mit jeweils umfasst 13 Gruppentreffen, eine erlebnispädagogische Aktion und einem Intensivwochenende. Die Einheiten finden jeweils wöchentlich für 2,5 Stunden statt. Die Trainingsdauer beträgt in der Regel 4-5 Monate.

 

Trainingsinhalte sind:

  • Erarbeiten gemeinsamer Regeln
  • Eigene Lernziele schriftlich formulieren
  • Übungen zur Selbst- u. Fremdwahrnehmung
  • Übungen zur Wahrnehmung von Gefühlen und Körperempfinden
  • Auseinandersetzung mit Rollenbildern und Geschlechteridentitäten
  • Übungen zum Erlernen des Empathievermögens
  • Verhaltenstraining, Rollenspiele mit Video
  • Selbstinstruktion, Provokationstest und Konfrontation mit dem Gewaltverhalten
  • Konfrontation mit der Opferperspektive
  • Theoretische Einheit mit der Polizei
  • Freizeit- oder Erlebnispädagogische Aktivität

Nach dem Kursende erfolgt mit jeder Teilnehmerin, ihren Erziehungsberechtigten und den beiden Trainerinnen ein Abschlussgespräch. Grundlage des Abschlussgesprächs ist der Entwicklungsbericht der Teilnehmerin.

 

II. Elternarbeit

Die Elternarbeit ist für die Nachhaltigkeit und den Transfer in den Alltag von elementarer Bedeutung, daher ist die Elternarbeit ein fester Bestandteil des Trainings. Schwerpunkt der Elternarbeit ist die Hilfestellung bei der Bewältigung von alltäglichen Erziehungsfragen, Verbesserung der innerfamiliären Kommunikation sowie die Sensibilisierung der Erziehungsarbeit der Erziehungsberechtigten.

Die Elternarbeit erfolgt über zwei Fachkräfte der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche. Dadurch, dass die Elternarbeit nicht durch die beiden Trainerinnen erfolgt, können die Teilnehmerinnen, deren Beziehungen zu den Eltern meist sehr belastet sind, leichter Vertrauen zu den Trainerinnen aufbauen. Zudem sind die Trainerinnen frei von möglichen Verwicklungen zwischen Tochter und Eltern.

III. Einzelberatung der Teilnehmerinnen

Die Einzelarbeit ist fester Bestandteil des Trainings um die neu zu erlernenden gewaltfreien Konfliktlösungsmodellen, mit Hilfe von Übungen, Aufgabenstellungen und Gesprächen zu vertiefen und zu festigen.Sie ermöglichen, die Beziehungen zu den einzelnen Teilnehmerinnen zu festigen. Auch kann so die Beteiligung, Mitwirkungsbereitschaft und Eigenverantwortung der jeweiligen Teilnehmerin im Bezug auf ihre Zielverwirklichung gestärkt werden. Bei Bedarf beinhaltet die Einzelarbeit sozialpädagogische Unterstützungen: Job- und Ausbildungssuche, Bewerbungstrainings, Nachhilfe in schulischen Fächern, Unterstützung bei Wohnungssuche und Vermittlung an andere Fachdienste.

IV. Vernetzung

Durch die Einbindung von Kooperationspartnern (Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei, Schulsozialarbeit, ASD, JugendrichterInnen, ambulante und stationäre Kinder- und Jugendeinrichtungen) wird den Teilnehmerinnen frühzeitig gezielte Hilfeleistungen gewährleistet. Mit den Kooperationspartnern findet i. d. R. jährlich ein Vernetzungstreffen statt. Dadurch kann die Zusammenarbeit mit den Fachkräften, die Teilnehmerinnen an das Training vermitteln bzw. für diese fallverantwortlich sind, verbessert und weiterentwickelt werden. Das Vernetzungstreffen ermöglicht Wissens- und Erfahrungsaustausch, trägt zur Sensibilisierung der eingeladenen Fachkräfte zum Thema ?Mädchen und Gewalt?; bei und schafft ?kurze Wege?.

 

Teilnahmebedingungen

Die Gruppenteilnahme setzt ein Aufnahme- und Auswahlgespräch mit einer Trainerperson voraus. Folgende Verfahrenswege zur Aufnahme sind möglich:

  1. über das zuständige Jugendamt nach §§ 27,29 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung.
  2. über jugendgerichtliche Maßnahmen
  3. über eine schulische Auflage.

Eine freiwillige Teilnahme kann in besonderen Fällen ohne diese Verfahrenswege erfolgen.

 

Finanzierung

Das Training gilt als Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 29 SGB VIII.

Um in besonderen Fällen eine zeitnahe und niederschwellige Aufnahme für Teilnehmerinnen zu ermöglichen, akquirieren wir zusätzlich Fördergelder.

 

Unsere bisherigen Förderer:

- Förderinitiative Jugendkriminalprävention Landeskriminalamt Stuttgart

- Waisenhausstiftung Freiburg

- GRATIA, Stiftung der Evangelischen Frauenarbeit in Baden

- Bußgelder